1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Oskar Prophet Media Design, Inhaber Oskar Wilhelm Prophet (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Auftraggebern. Sie gelten insbesondere für Foto-, Video- und Drohnenproduktionen, Webdesign, Webentwicklung, digitale Gestaltungsleistungen, Wartungs- und Supportleistungen sowie für die Lizenzierung von bestehendem Foto- und Videomaterial.
Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge zwischen den Parteien. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme des Angebots, durch Unterzeichnung, durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die konkrete Leistungsbeschreibung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:
- rechtliche Prüfung oder Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Cookie-Texten oder branchenspezifischen Pflichtinformationen,
- laufende Wartung, Monitoring, Backups, Sicherheitsprüfungen, Content-Pflege oder Weiterentwicklung nach Abschluss,
- Hosting-, Domain-, E-Mail-, Lizenz-, Tool-, Stockmaterial-, Plugin-, Theme- oder Plattformkosten,
- Migration von E-Mail-Postfächern, internen Systemen, Datenbanken oder Altdaten,
- SEO-Erfolg, bestimmte Rankings, Conversion-Ziele, Umsatzsteigerungen oder Werbeerfolge,
- Rohdaten, offene Projektdateien, Quellmaterial, RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial oder bearbeitbare Design-Dateien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss werden gesondert angeboten oder nach Aufwand abgerechnet, sofern der Auftragnehmer sie annimmt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Dazu gehören je nach Projekt insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Markenunterlagen, Ansprechpartner, Zugangsdaten zu Domains, Hosting, CMS, Analyse-Tools, Social-Media-Konten oder sonstigen Plattformen.
Der Auftraggeber ist für die fachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er versichert, dass die bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Fotos, Videos, Texte und sonstigen Bestandteile frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen vorliegen.
Verzögerungen, die durch fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Bereits gebuchte Termine, Produktionszeiten, Fremdleistungen oder sonstige Aufwände bleiben vergütungspflichtig.
4. Auftragsproduktionen für Foto, Video und Drohne
Bei Auftragsproduktionen erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber Foto- oder Videoaufnahmen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs. Der Auftragnehmer wählt die finalen Aufnahmen nach eigenem künstlerischen und fachlichen Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung, Videobearbeitung oder Schnittbearbeitung durch und überlässt dem Auftraggeber die vereinbarten Arbeitsergebnisse.
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, sind Reklamationen bezüglich Bildauffassung sowie künstlerisch-technischer Gestaltung ausgeschlossen, soweit die Arbeitsergebnisse dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, RAW-Dateien, offenen Projektdateien oder ungeschnittenem Videomaterial besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
Bei Außenaufnahmen und Drohnenflügen ist die Leistungserbringung wetter-, sicherheits- und genehmigungsabhängig. Ist ein Einsatz aus Sicherheitsgründen, wegen Wetterbedingungen, gesetzlichen Flugverboten, fehlender Genehmigungen oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände nicht möglich, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Planungs-, Anreise-, Organisations- oder Fremdleistungen bleibt unberührt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Aufnahme von Personen die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende, Gäste, Kund:innen, Patient:innen, Besucher:innen oder sonstige abgebildete Personen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Einwilligungen oder unzureichenden Rechten an bereitgestellten Inhalten entstehen.
Bei Videoproduktionen nutzt der Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart, lizenzierte oder lizenzfreie Musik nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den geplanten Nutzungsumfang, etwa Web, Social Media, Messe, Kino, TV oder bezahlte Werbung, korrekt anzugeben. Eine etwaige Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA, obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Webdesign, Webentwicklung und digitale Leistungen
Webdesign- und Webentwicklungsleistungen werden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs erbracht. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung der vereinbarten Website, Landingpage, Web-Komponente, Gestaltung, technischen Einrichtung oder digitalen Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
5.1 Inhalte, Rechtstexte und Betreiberpflichten
Der Auftraggeber ist Betreiber der Website und verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Inhalte und Pflichtinformationen. Dazu gehören insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie- und Consent-Texte, Widerrufsbelehrungen, Preisangaben, Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, branchenspezifische Pflichtangaben, gesundheitsbezogene Aussagen, berufsrechtliche Angaben und wettbewerbsrechtlich relevante Inhalte.
Der Auftragnehmer kann bereitgestellte Rechtstexte technisch einbinden oder gestalterisch darstellen. Eine rechtliche Prüfung, Erstellung oder laufende Aktualisierung dieser Texte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
5.2 Domains, Hosting, E-Mail und Drittanbieter
Domains, Hosting, E-Mail-Dienste, CMS, Plugins, Themes, Analyse-Tools, Newsletter-Systeme, Zahlungsanbieter, Karten-, Schrift-, Video-, Buchungs-, Bewertungs- oder sonstige Drittanbieterleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Sofern möglich, werden solche Leistungen auf Namen und Rechnung des Auftraggebers eingerichtet. Der Auftraggeber bleibt für Vertragsbeziehungen mit Drittanbietern, deren Verfügbarkeit, Preise, Lizenzbedingungen, Datenschutzbedingungen und technische Änderungen verantwortlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Leistungsstörungen, Sicherheitsvorfälle, Preis- oder Funktionsänderungen, Kündigungen, API-Änderungen oder sonstige Handlungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
5.3 Datenschutz, Cookies, Tracking und Auftragsverarbeitung
Der Auftraggeber entscheidet als Betreiber der Website über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Er ist für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Kontaktformularen, Tracking, Cookies, Pixeln, Analyse-Tools, Newsletter-Systemen, eingebetteten Medien, Karten, Fonts, Buchungstools oder sonstigen Diensten verantwortlich.
Tracking-, Marketing-, Analyse- oder sonstige nicht technisch notwendige Technologien werden nur nach Freigabe des Auftraggebers eingebunden. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass erforderliche Einwilligungen eingeholt, dokumentiert und technisch korrekt umgesetzt werden. Erhält der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, Wartung, Support, CMS-Zugriffen oder sonstiger administrativer Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten, werden die Parteien prüfen, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Ein solcher Vertrag ist gesondert abzuschließen, bevor eine entsprechende Verarbeitung beginnt.
5.4 Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurde. In diesem Fall sind der konkrete Standard, der Prüfumfang und die Zielkonformität, etwa WCAG 2.2 AA oder ein anderer Standard, im Angebot festzulegen. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, den Auftragnehmer vor Vertragsschluss darüber zu informieren, ob für die Website gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an Barrierefreiheit bestehen, insbesondere bei Angeboten an Verbraucher:innen, Online-Shops, Buchungsfunktionen oder sonstigen digitalen Vertragsabschlussmöglichkeiten.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Gestaltung und Umsetzung nach dem vereinbarten Leistungsumfang, jedoch keine vollständige rechtliche oder technische Barrierefreiheitskonformität.
5.5 Browser, Endgeräte, Performance und SEO
Websites werden für die im Angebot genannten oder, falls nicht konkret benannt, für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen gängiger Browser umgesetzt. Eine pixelgenau identische Darstellung auf allen Browsern, Betriebssystemen, Endgeräten und Bildschirmgrößen ist nicht geschuldet.
Performance, Ladezeiten und Suchmaschinenoptimierung hängen auch von Hosting, Drittanbietern, Inhalten, Bildern, Videos, Tracking, Plugins und späteren Änderungen ab. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Rankings, Indexierungen, Core-Web-Vitals-Werte, Conversion-Raten, Umsätze oder sonstigen Markterfolge, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.6 Sicherheit, Wartung und Updates
Nach Abnahme oder Go-Live ist der Auftragnehmer nicht zu laufender Wartung, Überwachung, Sicherheitsprüfung, Aktualisierung, Fehlerbehebung, Datensicherung, Wiederherstellung oder Content-Pflege verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich in einem Wartungs- oder Supportvertrag vereinbart wurde. Bei Websites mit CMS, Plugins, Themes, externen Schnittstellen oder Drittsoftware können Sicherheits- und Funktionsrisiken entstehen, wenn Updates, Backups und Wartung unterbleiben. Der Auftraggeber ist für den laufenden Betrieb nach Übergabe verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
5.7 Übergabe und Go-Live
Die Übergabe kann durch Bereitstellung auf einer Testumgebung, als Datei, als Link, durch Einrichtung auf einem Hosting-System, durch Veröffentlichung oder auf sonstige vereinbarte Weise erfolgen. Ein Go-Live erfolgt nur nach Freigabe durch den Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Veranlasst der Auftraggeber selbst die Veröffentlichung oder nutzt er die Website produktiv, gilt dies als Freigabe der produktiven Nutzung.
6. Abnahme, Korrekturen und Mängel
Nach Übergabe oder Bereitstellung der Arbeitsergebnisse ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung zu prüfen und abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung keine begründete Mängelrüge und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer in der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Korrekturschleifen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Geschmacksbedingte Änderungswünsche, neue Anforderungen, Inhaltsänderungen, nachträgliche Struktur- oder Funktionswünsche sowie Änderungen nach Freigabe oder Abnahme werden als Zusatzleistung behandelt, sofern sie nicht auf einem Mangel beruhen. Freiwillige Bugfix-, Korrektur- oder Supportzeiträume gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
7. Lizenzierung von Stock-Fotos und Stock-Footage
Bei der Lizenzierung von bestehendem Material, insbesondere Stock-Fotos oder Stock-Footage des Auftragnehmers, räumt der Auftragnehmer dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein. Der konkrete Nutzungsumfang ergibt sich aus Rechnung, Angebot oder Lizenzvereinbarung. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Drittkosten
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und nur im zur Prüfung erforderlichen Umfang gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Reisekosten werden, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ab Firmensitz Ahaus mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer sowie eventuelle Übernachtungs-, Park-, Bahn-, Flug- oder sonstige Reisekosten gesondert berechnet.
Drittkosten, etwa für Hosting, Domains, Lizenzen, Stockmaterial, Fonts, Plugins, Tools, Mietequipment, Models, Visagistik, Sprecher:innen, Musik, Locations oder Dienstleister, trägt der Auftraggeber, sofern sie für das Projekt erforderlich oder vereinbart sind. Bereits beauftragte oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar
Wird ein fest gebuchter Produktions-, Aufnahme-, Workshop-, Dreh-, Shooting- oder sonstiger Vor-Ort-Termin vom Auftraggeber abgesagt oder verschoben, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu:
- Stornierung bis 14 Kalendertage vor Termin: 25 % des für den Termin vereinbarten Honorars,
- Stornierung bis 7 Kalendertage vor Termin: 50 % des für den Termin vereinbarten Honorars,
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Termin: 100 % des für den Termin vereinbarten Honorars.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Kosten für bereits gebuchte oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen sind unabhängig vom Ausfallhonorar voll zu erstatten.
Bei Web-, Design- oder sonstigen Projektleistungen ohne festen Produktionstermin werden bereits erbrachte Leistungen, reservierte Projektzeiten und beauftragte Fremdleistungen bei Abbruch oder Verschiebung durch den Auftraggeber nach dem vereinbarten Leistungsstand oder nach Aufwand abgerechnet.
10. Nutzungsrechte und Eigentum an Arbeitsergebnissen
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen ein. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck. Ausschließliche Nutzungsrechte, eine Übertragung an Dritte, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung als Template für weitere Projekte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
An Entwürfen, Konzepten, Layouts, Fotos, Videos, Texten, Designs, Quellcode, Komponenten, Presets, Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsdateien, Methoden, Know-how und sonstigen Zwischenergebnissen werden nur insoweit Nutzungsrechte eingeräumt, wie dies ausdrücklich vereinbart ist oder für die Nutzung des finalen Arbeitsergebnisses erforderlich ist. Open-Source-Software, Drittsoftware, Plugins, Themes, Fonts, Stockmaterial und sonstige Drittbestandteile unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen bei Nutzung der Arbeitsergebnisse einzuhalten.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen, Arbeitsweisen, nicht kundenspezifische Code-Bausteine, Komponenten und technische Lösungsansätze für andere Projekte zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder geschützten Inhalte des Auftraggebers offengelegt werden.
11. Eigennutzung, Referenzen und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer darf fertiggestellte Arbeitsergebnisse, Projektbezeichnungen, Screenshots, Making-of-Material, Fotos, Videos und allgemeine Projektinformationen zur Eigenwerbung, insbesondere im Portfolio, auf der Website, in Social Media, in Präsentationen oder in Angeboten verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vorab in Textform widerspricht oder eine Sperrfrist vereinbart wurde.
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Als vertraulich gelten Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
12. Archivierung, Backups und Datenverlust
Der Auftragnehmer ist nach Übergabe und Abnahme nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsergebnisse, Website-Backups, Zugangsdaten oder sonstige Daten dauerhaft zu archivieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der ihm überlassenen Daten, Dateien, Zugangsdaten und Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Bei Websites ist der Auftraggeber nach Übergabe für regelmäßige Backups verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Hostingvertrag mit Backup-Leistungen besteht.
13. Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Materialien, Rechtstexte, Marken, Logos, Bilder, Videos, Aussagen, Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt, freigegeben oder veranlasst wurden. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Rechtsverstöße, die aus einer vom Auftraggeber gewünschten oder freigegebenen Nutzung von Tracking, Cookies, Drittanbietern, eingebetteten Diensten, Produktangaben, Preisangaben, gesundheitsbezogenen Aussagen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten entstehen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Auftraggeber bereitgestellten, freigegebenen oder veranlassten Inhalte, Materialien, Nutzungen, Einwilligungen, Rechte, Rechtstexte oder Betreiberpflichten geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
14. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner:innen, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers erfolgt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Auftraggeber ist für personenbezogene Daten verantwortlich, die er dem Auftragnehmer im Rahmen des Projekts bereitstellt oder deren Verarbeitung er veranlasst. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiterdaten, Kundendaten, Patientendaten, Bewerberdaten, Newsletterdaten, Trackingdaten oder Daten aus Kontaktformularen.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.